Verantwortung mit System

Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet ein System für die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Lebensmitteln einzurichten. Im Krisenfall (z.B.: Warenrückruf) ist es erforderlich alle erforderlichen Unterlagen bereit stellen zu können. Dies ermöglicht eine zeitnahe Kommunikation zu Kunden, Behörden und Zertifizierern.


Sicher und nachvollziehbar

Der Gesetzgeber regelt in Artikel 18 der Verordnung (EG) Nummer 178/2002 die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Lebensmitteln. Lebensmittelunternehmer müssen schnell und vollständig nachvollziehen können, von wem sie Rohstoffe bezogen haben und wer ihre Produkte erhalten hat.

Ziel ist es sicher zu stellen, dass bei einem möglichen Produktrückruf, ausgelieferte Ware zügig und vollständig aus dem Handel zurückgenommen werden kann. Die Einrichtung eines Systems für die Rückverfolgbarkeit ist daher ein fester Bestandteil eines Qualitätsmanagementsystems.

Vom Milchtankwagen bis zum Produkt

Die EMP Milchhof Prenzlau GmbH hat ein digitales System eingerichtet, mit dessen Hilfe die Herkunft der Rohstoffe, z.B. der Rohmilch, der Prozessweg der Verarbeitung der Rohstoffe und der Verbleib der produzierten Ware ermittelt werden kann.
So wird z.B. jedes Tankfahrzeug mit angelieferter Rohmilch im System erfasst und mit den einzelnen Prozessschritten und Produktionsanlagen verknüpft. Am Ende ist genau feststellbar, in welchem Milchprodukt (z.B. in welchem Butterstück), die angelieferte Rohmilch dieses Fahrzeugs verarbeitet wurde.